öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 "Gewerbegebietserweiterung am Galgenbuck"

Gemeinde Großhabersdorf - Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebietserweiterung am Galgenbuck“ – öffentliche Auslegung nach § 3 Abs 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

Grossansicht in neuem Fenster: 1. Änderung GewerbegebietserweiterungDie 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebietserweiterung am Galgenbuck“ wird im Verfahren nach § 13Abs. 1 BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzeichtet. Nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Zeit vom

 

12. Dezmeber 2024 bis 24. Januar 2025

 

öffentlich aus.

 

Im Rahmen dieser Zeit können die betreffenden Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Großhabersdorf, Nürnberger Str. 12, 90613 Großhabersdorf, Zimmer 14, während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Die Planungsunterlagen können auch auf der gemeindlichen Internetseite www.grosshabersdorf.de/ Bekanntmachungen eingesehen werden.

 

Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken zu den Entwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Folgende Unterlagen können Sie abrufen:

 

a) Planblatt

b) Begründung

c) Titelblatt Begründung

 

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