Bebauungspläne

 

 

Bitte beachten Sie bei der Einsicht von Bebauungsplänen insbesondere folgende Hinweise:
Die Sammlung der Bebauungspläne ist noch nicht vollständig und wird schrittweise um fehlende Pläne ergänzt.
Ältere Bebauungspläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen und Verzerrungen nicht vermeiden. Die Bebauungspläne können deshalb nur eine Erstinformation sein und sind nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken, Straßen u. ä. geeignet.
Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.
Teilweise können Sie nur den Planteil des Bebauungsplans abrufen. Der Plan gilt aber nur in Verbindung mit seinen textlichen Festsetzungen und der Begründung. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte sind die Originalunterlagen der Gemeinde Großhabersdorf, da nur diese die gültige Rechtslage wiedergeben.
Der Umgang und das Lesen der Bebauungspläne erfordert zum Teil umfangreiches Fachwissen.
Neben den Bebauungsplänen können auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie beispielsweise eine Sanierungssatzung, eine Freiflächengestaltungssatzung, eine Erhaltungssatzung, eine Baumschutzverordnung und viele mehr.
Darüber hinaus sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, wie z. B. das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen.
Einzelne Regelungen und Bereiche eines Bebauungsplans können nachträglich geändert worden sein.
Einzelne Regelungen in einem Bebauungsplan können aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten.
Die im Internet eingestellten Bebauungspläne können außerdem Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein.
Die Sammlung der Bebauungspläne wird in angemessenen Zeitabständen an rechtskräftige Entscheidungen (Bsp. Änderungen, Aufhebungen, Neuaufstellungen) angepasst. Die eingestellten Bebauungspläne sind in jedem Fall nicht tagesaktuell.
Bei Fragen zu den Bebauungsplänen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Großhabersdorf. Frau Hueber, Nürnberger Straße 12, 90613 Großhabersdorf, Tel. 09105/99839-26, E-Mail hueber@grosshabersdorf.de steht Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Die Bebauungspläne können SIe hier abrufen: Bebauungspläne

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