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Kommunale Bäder; Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Bädern

Die Betreiber von Bädern müssen dafür sorgen, dass Vorsichtsmaßnahmen und Sicherungen zum Schutz Dritter geschaffen werden.

Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

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Stand: 19.03.2019

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Frau Hueber 09105 99839-26 Nebengebäude Nürnberger Str. 6a 


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