Ortsabrundungssatzung Hafnerleite II - Bekanntmachung Inkrafttreten

Gemeinde Großhabersdorf - Bauleitplanung

Der Gemeinderat Großhabersdorf hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 die Ortsabrundungssat­zung „Hafnerleite II“ zur Satzung beschlossen

 

Der Ortsabrundungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Grossansicht in neuem Fenster: Ortsabrundung Hafnerleite II

Die Ortsabrundungssatzung sowie die Begrün­dung können von jedermann während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus Großhabers­dorf –Nebengebäude-, Nürnberger Str. 6 a, 1. OG, 90613 Großhabersdorf, eingesehen werden. Die Unterlagen können auch auf der gemeindlichen Internetseite www.grosshabersdorf.de, Bereich „Rathaus & Politik - Ortsrecht und Bebauungspläne“ aufgerufen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Ver­letzungen von Vorschriften bei Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 215 Abs. 1 BauGB durch Fristablauf unbeachtlich werden:

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 -3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form­vorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält­nis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung,
  4. nach § 214 Abs. 2a Nr. 3 und Nr. 4 BauGB beachtliche Mängel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ge­meinde Groß­habersdorf, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend ge­macht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 47 Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von den durch den Ortsabrundungssatzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeiten des Erlöschens entsprechender Entschädi­gungsansprüche wird hingewiesen.

 

Die Ortsabrundungssatzung können Sie hier abrufen:

- Ortsabrundung Hafnerleite II Planblatt mit Satzung

- Begründung

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