Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.03.2023 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 35 „Erweiterung Biogasanlage Fronberg“ geändert werden soll. Die Änderung des Bebauungsplans umfasst
a) die Änderung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche westlich der Biogasanlage, der Errichtung einer weiteren Zufahrt und der Entfall eines geplanten Fahrsilostandortes
sowie
b) die Errichtung einer Heizzentrale für das geplante Nahwärmenetz zur Versorgung von Großhabersdorf mit Nahwärme.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 10.04.2025 hat der Gemeinderat die Planunterlagen gebilligt und die 1. Änderung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung angeordnet. Aus den ausliegenden Unterlagen sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ersichtlich.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom
28.04. bis 30.05.2025
öffentlich aus.
Im Rahmen dieser Zeit können die betreffenden Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Großhabersdorf, Nürnberger Str. 12, 90613 Großhabersdorf, Zimmer 14, während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Weiterhin stehen in dieser Zeit die mit der Änderung der Bauleitpläne betrauten Mitarbeiter zur Erläuterung der Ziele und Zwecke der Planung zur Verfügung. Die Planungsunterlagen können auch auf der gemeindlichen Internetseite www.grosshabersdorf.de/Bekanntmachungen eingesehen werden.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken zu den Entwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Folgende Unterlagen können Sie hier abrufen:
- Planblatt mit Festsetzungen und Verfahrenhinweisen