1- Änderungdes Bebauungsplans Nr. 40 "Gewerbegebietserweiterung am Galgenbuck" - Inkrafttreten

Der Gemeinderat Großhabersdorf hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebietserweiterung am Galgenbuck“ zur Satzung beschlossen.

 

Die 1. Änderungssatzung zum Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Die 1. Änderungssatzung sowie die Begrün­dung können von jedermann während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus Großhabers­dorf –Nebengebäude-, Nürnberger Str. 6 a, 1. OG, 90613 Großhabersdorf, eingesehen werden. Weiterhin kann die Bebauungsplanänderung auf der gemeindlichen Internetseite www.grosshabersdorf.de im Bereich „Rathaus & Politik“ / „Ortsrecht & Bebauungspläne“ aufgerufen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Ver­letzungen von Vorschriften bei Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 215 Abs. 1 BauGB durch Fristablauf unbeachtlich werden:

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 -3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form­vorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält­nis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung,
  4. nach § 214 Abs. 2a Nr. 3 und Nr. 4 BauGB beachtliche Mängel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ge­meinde Groß­habersdorf, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend ge­macht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 47 Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von den durch den Ortsabrundungssatzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeiten des Erlöschens entsprechender Entschädi­gungsansprüche wird hingewiesen.

 

Die Unterlagen der Bebauungsplanänderung können Sie hier abrufen:

- Planblatt mit Festsetzungen und Verfahrensvermerke

- Begründung

- Begründung Grünordnung

 

 

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