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Gemeinde Großhabersdorf im Landkreis Fürth | Online: https://www.grosshabersdorf.de/
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Gewässerunterhaltung - kleine Gewässer (Gew. III)
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Beschreibung
In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Rechtsvorschriften
Rechtsbehelfsbelehrung
Links
Verwandte Leistungen
Stand: 10.08.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Frau Hueber | 09105 99839-26 | Nebengebäude Nürnberger Str. 6a | |
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