Umbau der Kleinkläranlagen - Förderung vom Freistaat Bayern beantragen!

Für den Betrieb von Kleinkläranlagen sind neue Richtlinien verabschiedet worden, so dass eine große Zahl der bestehenden Kleinkläranlagen bzw. erneuert werden müssen. Betroffen sind alle Anwesen, die auch zukünftig nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden, z.B. der Ortsteil Hornsegen, die Ziegelhütte. Nicht betroffen sind die Anwesen in Wendsdorf, da in den nächsten Jahren der Anschluss an die gemeindliche Kläranlage erfolgt.

Das Landratsamt Fürth wird die Grundstückseigentümer, die ihre Kleinkläranlage umbauen müssen, schriftlich darauf aufmerksam machen.

Nachdem der Umbau mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist, hat der Freistaat Bayern eine Förderung in Aussicht gestellt. Entsprechende Informationsbroschüren liegen im Bauamt der Gemeinde Großhabersdorf aus.

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