Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben;

Zustimmung nach 1.3 VVK zum vorzeitigen Baubeginn zur Errichtung von Kleinkläranlagen für das Gebiet der Gemeinde Großhabersdorf

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat mit Schreiben vom 08.09.2004, Nr. 4.3-4446.2/FÜ 3.0-KKA, die Baufreigabe zur Errichtung von Kleinkläranlagen in den Ortteilen

 

  • Böbelhof,
  • Fernabrünst,
  • Großhabersdorf, 
  • Hornsegen,
  • Vincenzenbronn,
  • Wendsdorf und 
  • Ziegelhütte

 

erteilt. Die Gebäudeliste, der von der Baufreigabe betroffenen Grundstücke, kann von den jeweiligen Grundstückseigentümern im Rathaus Großhabersdorf, Zimmer Nr. 14, Nürnberger Straße 12, 90613 Großhabersdorf, eingesehen werden.

 

Die Baufreigabe wurde vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg unter folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt:
Grundlage der Zustimmung sind
- die Gebäudelisten (Anlage 1 RZKKA) vom 23.03.2004 und
- die Stellungnahmen vom 08.09.2004 zum Abwasserentsorgungskonzept vom 23.03.2004.

Die Maßnahme besteht im Wesentlichen aus folgenden Leistungen:
Errichtung bzw. Nachrüstung von Kleinkläranlagen nach den Regeln der Technik.

Voraussetzungen für eine mögliche spätere staatliche Förderung sind die Beachtung der
- Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) Anlage 3a zu den VV zu Art. 44 BayHO, Bekanntmachung vom 08.03.1982 (MABl. S. 165) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 01.07.2002 (FMBl S. 258),
- Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA), Bekanntmachung vom 09.05.2003 (AllMBl S. 161) und
- nach Nr. 6 VVK vom 18.09.1984 (MABl S. 505) die baufachliche Mitwirkung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg.

Die Zustimmung stellt keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides dar. Sie gibt keinen Rechtsanspruch auf eine spätere staatliche Förderung, also ob, wann und in welcher Höhe Zuwendungen bereitgestellt werden; eine etwaige Förderung würde sich nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen richten.

Die Vorhabensträger tragen
- das volle Finanzierungsrisiko des vorzeitigen Baubeginns und
- die Kosten der Vorfinanzierung etwaiger Zuwendungen.

Die Zustimmung ergeht zum 08.09.2004.

Die Gemeinde Großhabersdorf unterrichtet durch diese Bekanntmachung die Vorhabensträger in den Fällen der Nr. 3.1 und 3.2 RZKKA über die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.


Großhabersdorf, 27.09.2004
Gemeinde Großhabersdorf


Birkfeld
1. Bürgermeister

drucken nach oben