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Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken |
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B e k a n n t m a c h u n g
Die Teilnehmergemeinschaft Wendsdorf-Schwaighausen, Gemeinde Großhabersdorf, Landkreis Fürth, beabsichtigt, in ihrem Verfahrensgebiet im Rahmen der Ländlichen Neuordnung in Flur und Dorf folgende wasserbauliche Maßnahmen durchzuführen:
I. Gewässerausbau des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, durch partielle Verlegung und wesentlicher Umgestaltung im Bereich der Flurstücksnummer (Flst.-Nr.) 519, Flst.-Nr. 520, Flst.-Nr. 521, Flst.-Nr. 529/2, Flst.-Nr. 558/2, Flst-Nr. 564/2, Flst.-Nr. 569, Flst.-Nr. 573/2, Flst.-Nr. 595/2, jeweils Gemarkung (Gmkg.) Fernabrünst;
Maßnahmenkennzahl (MKZ) 211 010
Im Bereich der Grundstücke Flurstücksnummer (Flst.-Nr.) 519, Flst.-Nr. 520, Flst.-Nr. 521, Flst.-Nr. 529/2, Flst.-Nr. 558/2, Flst-Nr. 564/2, Flst.-Nr. 569, Flst.-Nr. 573/2, Flst.-Nr. 595/2, alle Gemarkung (Gmkg.) Fernabrünst[1], sind im Rahmen des Gewässerausbaus „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, folgende wasserbauliche Maßnahmen geplant:
- Grundsätzliches Planungsziel:
Der Bachlauf des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, ist auf einer Länge von ca. 450 m in den Geländetiefpunkt (Talmulde) zu legen, um dadurch ein größeres Bachgerinne und eine geänderte Ausbildung der Höhenverhältnisse bei den Anwesen 24 sowie Anwesen 26 des Ortsteiles Wendsdorf zur Vermeidung von Überschwemmungen bei Starkregenereignissen zu erzielen. Zudem soll die ökologische Qualität des Bauchlaufs durch die Anlage eines naturnahen Gerinnes und die Reduzierung der verrohrten Abschnitte verbessert werden. Allgemein werden die Größe und Lage der Furt geändert.
Insbesondere ist Folgendes vorgesehen: - Einbeziehung des Bachabschnitts von Durchlass 1 bis Durchlass 2 (bei Flst.-Nr. 569) mit Tieferlegung der Sohle und Anpassung des Bachverlaufs „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, auf einer Länge von ca. 37 m zuzüglich der Anpassung des Zulaufs des „Clarsbacher Bächleins“, Gewässer III. Ordnung, Flst.-Nr. 558/2, auf einer Länge von ca. 24 m.
- Die Tiefe der Bachsohle „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, soll von Durchlass 1 bis zum bestehenden Kontrollschacht der Drainage, im Bereich von Flst.-Nr. 595/2, vergrößert werden. Die Böschungen sollen flacher ausgebildet werden.
- Der neue Bachlauf verläuft östlich der neuen Ortsstraße, Flst.-Nr. 595/2, und östlich der Bebauung im Tiefpunkt des Tals über die Flst.-Nr. 519, Flst.-Nr. 520 und Flst.-Nr. 521. Der Bachlauf ist hier mit einem geschwungenen Verlauf geplant.
- Im südlichen Bereich von Flst.-Nr. 521 verschwenkt der geplante Bachlauf in Richtung Westen und verläuft in etwa parallel zur dortigen Bebauung bis zum Flurweg im Norden, Flst.-Nr. 564/2. Von der Bebauung soll künftig ein Abstand von 6,0 m bis zur Böschungsoberkante des neuen Bachlaufs eingehalten werden, insbesondere im Bereich des Flst.-Nr. 455 soll der Bachlauf weiter nach Osten verschoben werden, so dass von der Grundstücksgrenze bis zur Böschungsoberkante des neuen Bachlaufs ein Streifen von 6,0 m verbleibt.
- Der Drainagesammler im Bereich der Bachrenaturierung von ca. Stat.-Bach 140 bis ca. Stat.-Bach 430 m, im Bereich von Flst.-Nr. 521, Flst.-Nr. 520 und Flst.-Nr. 519, wird zurückgebaut. Die im Gelände im Bereich von Flst.-Nr. 520 und Flst.-Nr. 521 vorhandenen Sauger sollen soweit möglich an den neuen Bachverlauf „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, angebunden werden. Aufgrund der geplanten flachen Böschungsneigungen des neuen Bachgerinnes und der sich dadurch ergebenden stellenweise geringen Rohrabdeckungen sind ggfs. auch Abschnitte der Sauger zurückzubauen und das Wasser in Mulden/ Sickergräben abzuleiten.
- Im Bereich von Flst.-Nr. 520 soll eine mit Wasserbausteinen befestigte Furt errichtet werden, um die Zufahrt zu den östlichen Waldflächen zu ermöglichen. Die Furt soll mit einer Breite von 4,0 m ausgeführt werden. Im Bereich der Wiesen soll die Zuwegung mit Schotterrasen befestigt werden. Die Furt im Bereich des Bachlaufs „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, soll bei ca. Stat.-Bach 324,50 m, im Bereich von Flst.-Nr. 520, auf einer Länge von 5,0 m mit Wasserbausteinen mit abgestuften Steingrößen auf einer Filterschicht zur Ablagerung von Sohlsubstrat/ Sedimenten befestigt werden. Mittig kann durch etwas tiefer gesetzte Steine ein Niedrigwassergerinne ausgebildet werden.
- Die Breite des Grabens, im Bereich von Flst.-Nr. 573/2 und Flst.-Nr. 519, von ca. Stat. + 370 bis ca. Stat. + 440 m soll reduziert werden.
- In etwa bei Stat. + 392 m Eintiefung der Grabensohle um ca. 20 cm im Bereich des neuen Rohrdurchlasses Durchlass 3 (Mitte), Flst.-Nr. 529/2 und Flst.-Nr. 573/2, um ein Längsgefälle der Grabensohle zum Rohrdurchlass herzustellen. Dies ist auch erforderlich, um die Überdeckung der Rohrleitung möglichst groß auszubilden.
II. Anlage von Rohrleitungen
Bezeichnung
Gewässerausbau des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, durch partielle Verlegung und wesentlicher Umgestaltung;
Maßnahmenkennzahl (MKZ) 211 010
- Durchlass 1 (Nord):
Der Durchlass Dimension DN 1200 am nördlichen Ortseingang, im Bereich von Flst.-Nr. 595/2 (Brünster Weg), wird durch den Neubau eines Rechteckdurchlasses ersetzt.
Abmessungen des geplanten Durchlasses:
Länge 13 m; lichte Breite 1,5 m; lichte Höhe 1,0 m.
- Durchlass 2 (Flurweg):
Der Durchlass unter dem Flurweg, Flst.-Nr. 564/2, Stat. + 360 m, wird um ca. 7,0 m östlicher als im Bestand neu errichtet. Der Durchmesser des Durchlasses wird von Dimension DN 700 auf Dimension DN 800 vergrößert, um den Einbau von Sohlsubstrat zu ermöglichen, ohne den Abflussquerschnitt zu verkleinern.
Abmessungen des geplanten Durchlasses:
Länge ca. 17 m; Stahlbetonrohr Dimension DN 800.
- Durchlass 3 (Mitte):
Bei ca. Stat. 392 m, Herstellung eines neuen Durchlasses Dimension DN 400 unter der Straße, Flst.-Nr. 529/2, zur Ableitung des Wassers aus dem straßensüdseitigen Graben in den neuen Bachlauf.
Abmessungen des geplanten Durchlasses:
Länge ca. 12,5 m; Stahlbetonrohr Dimension DN 400.
- Durchlass 4 (Süd):
Der südlich, parallel zur Straße verlaufende Durchlass Dimension DN 600, leitet den „(Weihers-)Mühlbach“ unter dem neu gebauten Flurweg, im Bereich von Flst.-Nr. 519, hindurch. Da der Bach künftig im Taltiefpunkt auf der nördlichen Straßenseite verlaufen soll, ist eine Querung der Straße erforderlich. Deshalb erfolgt bei ca. Stat. + 440 m, im Bereich von Flst.-Nr. 519 und Flst.-Nr. 529/2 (bei Anwesen 26 des Ortsteiles Wendsdorf), die Herstellung eines neuen Rechteckdurchlasses aus Beton, der eine Überfahrbarkeit mit Fahrzeugen bis zu 40 Tonnen Gesamtgewicht ermöglicht.
Abmessungen des geplanten Durchlasses:
Länge 22 m; lichte Breite 0,75 m; lichte Höhe 0,55 m.
Der vorhandene Durchlass Dimension DN 600 im Bereich von Flst.-Nr. 519 wird zurückgebaut.
III. Gewässerbenutzungen
Mit diesen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind folgende Gewässerbenutzungen verbunden:
- Entnehmen und Ableiten von Wasser im Bereich von Flst.-Nr. 595/2 und Flst.-Nr. 519 (jeweils Betrieb einer Wasserentnahmestelle zugunsten der gemeindlichen Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) aus dem oberirdischen Gewässer „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, Flst.-Nr. 573/2, § 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG.
Die Gewässerbenutzungen dienen dem Wohl der Allgemeinheit gem.
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WHG.
IV. Sonstige wasserbauliche Maßnahmen
- MKZ 211 010 – Gewässerausbau des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, durch partielle Verlegung und wesentlicher Umgestaltung
– Durchlass 1 (Nord), im Bereich von Flst.-Nr. 595/2:
Auf der Westseite ist das Bauwerk mit abgeschrägten Böschungskopf/ Flügelwänden und auf der Ostseite mit senkrechter Abschlusswand sowie Kappe und Geländer vorgesehen. Die senkrechte Wand soll mit Naturstein verkleidet werden. Außerdem ist (im östlichen Bereich von Flst.-Nr. 595/2) eine Wasserstemme zur Wasserentnahme für die Feuerwehr und eine Zugangstreppe geplant.
- MKZ 211 010 – Gewässerausbau des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, durch partielle Verlegung und wesentlicher Umgestaltung
– Durchlass 1 (Nord) und Durchlass 2 (Flurweg), im Bereich von Flst.-Nr. 595/2, Flst.-Nr. 569, Flst.-Nr. 564/2:
Im Bereich zwischen Durchlass 1 (Nord) und Durchlass 2 (Flurweg) ist an beiden Prallufern (Kurven) eine Ufersicherung mit erdüberdecktem Steinwurf (Sohlsicherung durch überdeckte Sohlgurte) geplant, um eine Verlagerung des Bachlaufs in Richtung Straße/ Bauwerke zu vermeiden.
- MKZ 211 010 – Gewässerausbau des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, durch partielle Verlegung und wesentlicher Umgestaltung
– Anbindung „Clarsbacher Bächlein“, Gewässer III. Ordnung:
Zur Anbindung des „Clarsbacher Bächlein“, Gewässer III. Ordnung, Flst.-Nr. 558/2, an den neuen Bachlauf des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, Flst.-Nr. 573/2, ist auf einer Länge von ca. 20 m im Bereich auf Flst.-Nr. 564/2 eine raue Rampe mit Störsteinen herzustellen. Darüber kann der Höhenunterschied von ca. 1 m von der bestehenden zur neuen Bachsohle überwunden werden.
- MKZ 211 010 – Gewässerausbau des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, durch partielle Verlegung und wesentlicher Umgestaltung
– Durchlass 4 (Süd), im Bereich von Flst.-Nr. 519, Flst. 529/2 und 573/2:
Auf der Nordseite ist das Bauwerk mit abgeschrägtem Böschungskopf/ Flügelwänden und auf der Südseite mit senkrechter Abschlusswand sowie Kappe und Geländer vorgesehen. Auf der Südseite sind (im Bereich von Flst.-Nr. 519, Flst. 529/2 und 573/2) eine Wasserstemme zur Wasserentnahme für die Feuerwehr und eine Zugangstreppe geplant.
- MKZ 211 010 – Gewässerausbau des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, durch partielle Verlegung und wesentlicher Umgestaltung
– Durchlasseinläufe und Durchlassausläufe:
Im Bereich von ca. Stat.-Bach + 370 m bis Stat.-Bach + 427 m ist bei Bedarf (erosionsgefährdete Böden) ebenfalls der Einbau einer Ufersicherung mit erdüberdecktem Steinwurf sowie eine Böschungssicherung mit erdüberdecktem Steinwurf vorgesehen, um eine Verlagerung des Bachlaufs in Richtung der in diesem Bereich nahe verlaufenden 20kV Stromleitung zu vermeiden.
- MKZ 211 010 – Gewässerausbau des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, durch partielle Verlegung und wesentlicher Umgestaltung
– Durchlasseinläufe und Durchlassausläufe:
Allgemein ist im Bereich der Durchlasseinläufe und Durchlassausläufe eine Ufer- und Sohlsicherung mit Wasserbausteinen vorgesehen.
- MKZ 211 010 – Gewässerausbau des „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, durch partielle Verlegung und wesentlicher Umgestaltung
– Niedrigwasser- und Mittelwassergerinne:
Um bei geringen Abflussmengen den Abfluss zu konzentrieren und ein breitflächiges „Versiegen“ des Bachlaufs „(Weihers-)Mühlbach“, Gewässer III. Ordnung, zu vermeiden ist ein 1,0 m bis 1,2 m breites Niedrigwassergerinne mit einer Tiefe von 0,15 m vorgesehen. Daran anschließend folgt ein 2,3 m bis 2,7 m breiter Bereich mit flachen Böschungen (1:4 bis 1:5), der als Mittelwassergerinne fungiert und an dessen Rändern sich Ufersäume in Form von Hochstaudenfluren entwickeln sollen.
Für die Maßnahmen bedarf es einer Plangenehmigung nach § 41 Abs. 4 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.V.m. § 68 WHG.
Für die mit den fertiggestellten Maßnahmen sowie für den Betrieb der Wasserentnahmestellen verbundenen Gewässerbenutzungen soll eine beschränkte Erlaubnis nach §§ 8 und 10 WHG i.V.m. Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) erteilt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Pläne mit Beilagen, aus denen sich Art und Umfang der Maßnahmen ergeben, in der Zeit vom 06.2026 mit 30.06.2026, in der Verwaltung der Gemeinde Großhabersdorf, Nürnberger Straße 12, 90613 Großhabersdorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme niedergelegt werden.
- jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postfachadresse: Postfach 619, 91511 Ansbach) Einwendungen gegen den Plan erheben kann.
- mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind; dies bedeutet, dass nach Ablauf der Frist erhobene Einwendungen bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben können.
- beim Ausbleiben eines Beteiligten in einem möglichen Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem möglichen Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Ansbach, den 03.06.2026
gez.
Gögelein
Oberregierungsrätin
[1] Es wird bei den Flst.-Nr. auf weitere Angaben zur Gmkg. verzichtet, da sich die
Gmkg.-Angaben aller in dieser Bekanntmachung enthaltenen Flst.-Nr. auf die Gmkg.
Fernabrünst beziehen.



















