Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2026 beschlossen, dass für die Grundstücke Fl.Nrn 191, 3/1, 3/2, 3 und 192 Gemarkung Fernabrünst, eine Ortsabrundungs-satzung aufgestellt wird. Die Ortsabrundungssatzung erhält die Bezeichnung „Ortsabrundungssatzung „Ammerndorfer Weg“. Der Bereich der Satzung liegt im Ortsteil Fernabrünst, Ammerndorfer Weg.

Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Ortsabrundungssatzung auszulegen.
Aus den aufliegenden Unterlagen sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ersichtlich.
Der Entwurf der Satzung und die betreffende Begründung liegen in der Zeit vom
17. Juli bis 21. August 2026
öffentlich aus.
Der Entwurf der Satzung und die Begründung können während dieser Zeit im Rathaus der Gemeinde Großhabersdorf, Nürnberger Straße 12, Zimmer 14, 90613 Großhabersdorf, im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen können auch im Internet auf der Seite der Gemeinde Großhabersdorf www.grosshabersdorf.de eingesehen werden. Weiterhin stehen in dieser Zeit die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes betrauten Mitarbeiter zur Erläuterung der Ziele und Zwecke der Planung zur Verfügung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Folgende Unterlagen können zur Ortsabrundungssatzung abgerufen werden:


















